Da der Anstoß für eine ambulante Psychotherapie häufig von Freunden, Kollegen oder den niedergelassenen ärztlichen Kollegen kommt, besteht anfangs oft die Unsicherheit, ob eine psychotherapeutische Behandlung wirklich notwendig ist.
Innerhalb der sogenannten probatorischen Sitzungen (bis zu 5), die per Chipkarte abgerechnet werden können, findet ein erstes Kennenlernen mit Erhebung der genauen Psychodiagnostik statt.
Nach Feststellung einer entsprechenden Indikation wird ein Antrag gestellt, nach dessen Genehmigung die Behandlungskosten von allen gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Wenn Sie privatversichert sind, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Dazu sollten Sie im Vorfeld klären, ob die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in Ihren Vertragsbedingungen mit eingeschlossen sind.
Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, werden die Kosten von der Beihilfe nach Antragsstellung übernommen.